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BMF 22.02.2023 IV C 3 - S 2196/22/10006 :005, Kommentierte Nachricht BBK 5/2023 S. 196

Bilanzierung | BMF-Schreiben zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Gebäuden

Das BMF äußert sich zur AfA auf Gebäude nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Nach dem BMF kommt der Ansatz einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dann in Betracht, wenn das Gebäude vor Ablauf des sich aus § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG ergebenden AfA-Zeitraums (von 33,3 Jahren) objektiv betrachtet technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist. Dabei trifft den Steuerpflichtigen nach Ansicht des BMF eine erhöhte Pflicht zur Mitwirkung bei der Darlegung derjenigen Faktoren, die in seinem Einfluss- und Wissensbereich liegen (Tz. 8).

Maßgebliche [i]Faktoren für kürzere tatsächliche Nutzungsdauer Faktoren für die Schätzung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer sind der technische Verschleiß der tragenden Teile des Gebäudes, die wirtschaftliche Entwertung, so dass eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung oder Verwertung nicht mehr möglich ist, s...