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NWB Nr. 8 vom Seite 573

Hinweise zum Umgang mit Microsoft 365 Cloud

Erika Simon

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gibt mit Blick auf den Umgang mit Microsoft 365 Cloud Hinweise, die auch für Steuerberater von Interesse sein dürften:

[i]Starke Bedenken, dass das Produkt datenschutzkonform genutzt werden kannSchon im Jahr 2019 hatte der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Anfrage der BRAK erhebliche Bedenken gegen die Möglichkeit einer datenschutzkonformen Nutzung des von mehreren IT-Dienstleistern angebotenen und für die Anwendung durch Rechtsanwälte empfohlenen Microsoftprodukts Microsoft 365 (früher Office 365) in der nicht lokal installierten Version geäußert. Seiner S. 574Einschätzung folgten weitere Behörden. Im November 2022 stellte die Datenschutzkonferenz fest, dass ein datenschutzkonformer Einsatz auf Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Auftragsverarbeitungsunterlagen Microsofts (DPA September 2022) unmöglich sei. [i]Zu Schrems-II Hamminger, NWB 35/2020 S. 2626Die Kritik der Behörden umfasste neben der möglicherweise bald obsoleten Frage hinreichender Rechtsgrundlagen und Sicherungsmaßnahmen für Drittstaatenverarbeitungen („Schrems-II“) sechs weitere wesentliche Punkte. Im Januar hat Microsoft zwar ein neues DPA vorgelegt. Dessen ungeachtet befürchtet die BRAK, dass aufsichtsbehördli...