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Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG – Teil I
Grundlagen und Problemfelder in 20 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen
Einer der Grundsätze des USt-Rechts lautet, dass der leistende Unternehmer die USt für Lieferungen oder sonstige Leistung schuldet. Erst unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG kann der Leistungsempfänger diesen Betrag dann als VoSt in Abzug bringen. Eine wesentliche Ausnahme davon stellt die Regelung des § 13b UStG dar. Für die in den dortigen Absätzen 1 und 2 abschließend aufgeführten Umsätze wird der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren) und kann diese USt unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG grds. wieder als VoSt zum Abzug bringen. Hauptanwendungsfall der Regelung sind Umsätze ausländischer Unternehmer sowie jene Umsätze, für die der Gesetzgeber ein erhöhtes Betrugsrisiko sieht, so dass über § 13b UStG das Steueraufkommen gesichert werden soll. Diese Fallstudie veranschaulicht Grundlagen sowie wichtige Besonderheiten zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in 20 prüfungs- und praxisrelevanten Fällen. Nachfolgend werden in Teil I die umsatzsteuerlichen Grundlagen betrachtet sowie die Grundtatbestände des § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG im Detail erläutert. Teil II in der kommenden Ausgabe fokussiert die einzelnen Katalogtatbestände des § 13b Abs. 2 Nr. 2 ff...