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Einkommensteuer: Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen vermögensverwaltende Tätigkeit einer GbR
Leitsätze
Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit stehen bei Überschreiten der sog. Bagatellgrenze der Umqualifizierung der i. Ü. vermögensverwaltenden Tätigkeit einer GbR nicht entgegen.
Die seitwärts abfärbende Wirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 EStG n. F. ist für gemischt tätige vermögensverwaltende Personengesellschaften nicht stärker einzuschränken, als dies bisher für gemischt tätige freiberufliche Personengesellschaften geschehen ist.
§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 1 und Satz 2 Alternative 1 und § 52 Abs. 23 Satz 1 EStG n. F. sind verfassungsgemäß.
Sachverhalt
Die Klägerin ist eine GbR. Sie wurde im Jahr 2009 gegründet. An ihr sind A und B je zur Hälfte als Gesellschafter beteiligt. Gesellschaftszweck ist die „Verwaltung und Vermietung der Grundstücke zur Erzielung von Überschüssen“. Die Klägerin wurde ab dem Jahr 2009 steuerlich als vermögensverwaltende GbR erfasst. Im Feststellungsverfahren für 2009 sind für die Klägerin erklärungsgemäß Verluste aus Vermietung und Verpachtung festgestellt worden.
Mit zwei Darlehensverträgen nahmen A und B 2010 unter dem Namen der Klägerin ...