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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 3541/19

Gesetze: SGB VI § 43

Leitsatz

Leitsatz:

Die Notwendigkeit, alle zwei bis drei Stunden eine Toilette aufsuchen zu müssen, rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Versicherte nur noch unter betriebsunüblichen Bedingungen arbeiten kann. Auch das Erfordernis, sich (maximal) zweimal am Tag selbst zu katheterisieren, schränkt die berufliche Leistungsfähigkeit nicht ein, da dies außerhalb der täglichen Arbeitszeit erfolgen kann.

Fundstelle(n):
JAAAJ-34085

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