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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Zu den Voraussetzungen zur Zurechnung beim Quotennießbrauch (BFH)
Mit hat der BFH entschieden, dass die Grundsätze zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die bei Bestellung eines Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil zur Anwendung kommen, auch bei Bestellung eines Quotennießbrauchs gelten.
Danach sind dem Quotennießbraucher nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen – nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
Der Sachverhalt
Streitig war die persönliche Zurechnung von
Einkünften au...