Zu den Voraussetzungen für die Zerlegung in besonderen Fällen
Leitsatz
1. Eine Zerlegung kann i.S. des § 33 Abs. 1 GewStG dann unbillig sein, wenn eine Gemeinde, in der sich eine Betriebsstätte befindet, in erheblichem Umfang die sog. Folgekosten für die Arbeitnehmer der Betriebsstätte zu tragen hat, ohne daß dies im Zerlegungsmaßstab zugunsten der Gemeinde Berücksichtigung findet.
2. Lasten anderer Art, die durch das Vorhandensein einer Betriebsstätte der Gemeinde entstehen, führen nur dann zu einer Unbilligkeit i.S. des § 33 Abs. 1 GewStG, wenn sie einerseits ins Gewicht fallen und andererseits atypisch sind.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 201 KAAAA-92495
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