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NWB Sanieren 2/2023 S. 66

Insolvenzrecht – Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH)

Leitsätze (amtlich):

  1. Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.

  2. Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i. S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit dieser gekommen ist.

Sachverhalt (gekürzt):

Streitig war, ob das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte.

Aus den Gründen (gekürzt):

Die Sache ist nicht spruchreif. Der Senat kann nicht entscheiden, ob die Gegenforderung, mit der das Finanzamt aufgerechnet hat, besteht. Für das weitere Verfahren weist der Senat in rechtlicher Hins...