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Insolvenzrecht – Aufrechnung im Insolvenzverfahren (BFH)
Leitsätze (amtlich):
Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.
Lohnsteuer ist nicht Teil eines Bargeschäfts i. S. des § 142 InsO, wenn es weder zu einer zeitnahen Zahlung derselben noch zu einer zeitnahen Aufrechnung mit dieser gekommen ist.
Sachverhalt (gekürzt):
Streitig war, ob das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen aufrechnen durfte.
Aus den Gründen (gekürzt):
Die Sache ist nicht spruchreif. Der Senat kann nicht entscheiden, ob die Gegenforderung, mit der das Finanzamt aufgerechnet hat, besteht. Für das weitere Verfahren weist der Senat in rechtlicher Hins...