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GmbH | Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Neugründung
Von einer wirtschaftlichen Neugründung ist auszugehen, wenn die Kapitalgesellschaft eine „leere Hülse“ ist, also kein aktives Unternehmen betreibt, an das die Fortführung des Geschäftsbetriebs – sei es auch unter wesentlicher Umgestaltung, Einschränkung oder Erweiterung seines Tätigkeitsgebiets – in irgendeiner wirtschaftlich noch gewichtbaren Weise anknüpfen kann.
Durch die Regeln zur sog. wirtschaftlichen Neugründung soll die Umgehung von Gründungsvorschriften vermieden werden, da ansonsten die gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Kapitalausstattung bei Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit nicht gewährleistet ist. Indizien hierfür können bspw. sein, dass die Geschäftsführung ausgetauscht und/oder die Geschäftsanteile veräußert werden, wobei diese Umstände mit einer wirts...