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BFH Urteil v. - VIII R 297/82 BStBl 1988 II S. 139

Gesetze: EStG 1977 § 34 c Abs. 3 (EStG 1979 § 34 c Abs. 5)FGO § 102AO 1977 §§ 5, 163

- Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten nach § 34 c Abs. 5 EStG 1979 - Ermessensfehlgebrauch bei einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO 1977

Leitsatz

1. Der Montageerlaß (jetzt Auslandstätigkeitserlaß) und der Pauschalierungserlaß enthalten keine abschließende Regelung der Möglichkeiten des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34 c Abs. 3 EStG a. F. (jetzt § 34 c Abs. 5 EStG 1979).

2. Bei einer Ermessensentscheidung (hier Ablehnung eines Billigkeitserlasses nach § 163 AO 1977) liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde sich auf Einwendungen gegen einen vorangegangenen Bescheid einläßt und hierbei zu Unrecht von dessen Rechtmäßigkeit ausgeht (Anschluß an , BFHE 87, 405, BStBl III 1967, 156).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:







Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 139
WAAAA-92478

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