- Auslandstätigkeitserlaß keine abschließende Regelung der Möglichkeiten nach § 34 c Abs. 5 EStG 1979 - Ermessensfehlgebrauch bei einer Billigkeitsentscheidung nach § 163 AO 1977
Leitsatz
1. Der Montageerlaß (jetzt Auslandstätigkeitserlaß) und der Pauschalierungserlaß enthalten keine abschließende Regelung der Möglichkeiten des Steuererlasses und der Steuerpauschalierung nach § 34 c Abs. 3 EStG a. F. (jetzt § 34 c Abs. 5 EStG 1979).
2. Bei einer Ermessensentscheidung (hier Ablehnung eines Billigkeitserlasses nach § 163 AO 1977) liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde sich auf Einwendungen gegen einen vorangegangenen Bescheid einläßt und hierbei zu Unrecht von dessen Rechtmäßigkeit ausgeht (Anschluß an , BFHE 87, 405, BStBl III 1967, 156).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 139 WAAAA-92478
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