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Änderungen des Steueroasen-Abwehrgesetzes durch das JStG 2022
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 127Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) will der Gesetzgeber die Verlagerung von Steuersubstrat in nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete („Steueroasen“) bekämpfen und im Inland ansässige Steuerpflichtige davon abhalten, Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet fortzusetzen oder aufzunehmen. Zu den Abwehrmaßnahmen gehört u. a. eine erweiterte Quellenbesteuerung nach § 10 StAbwG, die der Gesetzgeber im Zuge des JStG 2022 modifiziert hat.
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I. Änderungen bei der erweiterten Quellenbesteuerung
[i]Überwiegend Ausnahmen und Klarstellungen zugunsten der SteuerpflichtigenIm Rahmen des JStG 2022 regelte der Gesetzgeber bei der erweiterten Quellenbesteuerung nach § 10 StAbwG vor allem klarstellende Ausnahmen, die zu Steuerentschärfungen führen. Bei Finanzierungsbeziehungen werden Vergütungen für globalverwahrte Inhaberschuldverschreibungen sowie vergleichbare Schuldtitel ausgenommen, sofern diese börsengehandelt sind. Versicherungsleistungen im Schadensfall werden von der Abzugssteuer ausgenommen, weil nur durch die Zahlung von Versicherungsprämien eine Verlagerung von Steuersubstrat in eine Steueroase erfolgt. Vergütungen ...