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BFuP Nr. 1 vom Seite 42

Erleichterungen bei Buchführung, Bilanzierung, Prüfung und Publizität im handelsrechtlichen Einzelabschluss – Definition – Bestandsaufnahme – Analyse

Schwerpunktthema: Rechnungswesen

Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering, FernUniversität in Hagen und StB Dr. Christoph Hintzen, Aachen

Für die Aufstellung des handelsrechtlichen Einzelabschlusses bestehen diverse Erleichterungen. Diese sind jedoch für den jeweiligen Rechtsanwender aufgrund ihrer Verteilung auf zahlreiche Gesetzesstellen möglicherweise nicht auf Anhieb zu erkennen. Selbst das Schrifttum lässt eine ganzheitliche Betrachtung der Erleichterungsinstrumente vermissen. Mit dem vorliegenden Beitrag soll dem entgegengewirkt und zunächst der Frage nachgegangen werden, was unter einer Erleichterung i. S. d. HGB zu verstehen ist. Darauf aufbauend erfolgen die Bestandsaufnahme und die Extraktion sämtlicher handelsrechtlicher Erleichterungen. Durch deren anschließende Systematisierung und Analyse können Erkenntnisse im Hinblick auf den Gesetzesaufbau und das Zusammenspiel der unterschiedlichen Erleichterungen gewonnen werden.

1 Einleitung

Das HGB enthält diverse mit der Rechnungslegung in Zusammenhang stehende Erleichterungen. Diese wurden z. T. bereits 1985 mit dem BiRiLiG eingeführt, teilweise sind sie jedoch noch recht jung. In der jüngeren Vergangenheit wurden mit den §§ 241a, 242 Abs. 4 HGB (im Rahmen des BilMoG) eine Möglichkeit zur gänzlichen Freistellung von der Buchführung und der Erstellung eines Jahresabschlusses f...