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BFH Urteil v. - V R 46/83 BStBl 1988 II S. 1021

Gesetze: UStG 1973 § 4 Nr. 12UStG 1973 § 15 Abs. 2

Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung von Saison-Personal bereitgehalten werden

Leitsatz

Die Überlassung von Räumen einer Pension an Saison-Arbeitnehmer (Kost und Logis) ist dann nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1967 steuerpflichtig, wenn diese Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung des Saison-Personals bereitgehalten werden (Anschluß an , BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 1021
BFH/NV 1988 S. 4 Nr. 12
TAAAA-92466

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