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Lohnsteuer | Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 (BMF)
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht ().
Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 € durch das Jahressteuergesetz 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am bekannt gemachten Programmablaufpläne wurden nicht vorgenommen. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem anzuwenden.
Hinweis:
Das BMF-Schreiben,
der geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags u...