Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 8

Vorsteueraufteilung bei Sanierung eines Globalobjekts

Thomas Rennar

Das FG Münster entschied mit zur Vorsteueraufteilung bei Sanierung eines Globalobjekts. Streitig war, ob die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus dem Bezug von Leistungen für die Errichtung und teilweise Sanierung eines einheitlichen Gebäudekomplexes nach dem sog. Flächen- oder Umsatzschlüssel zu erfolgen hat.

I. Leitsatz (nicht amtlich)

Die Ermittlung des abziehbaren Teils der in den Streitjahren angefallenen Vorsteuerbeträge hat nach Maßgabe des nach § 15 Abs. 4 UStG objektbezogenen Umsatzschlüssels zu erfolgen.

II. Sachverhalt

Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstückes, welches ursprünglich mit einem zweigeschossigen Gebäude nebst seitlichem Anbau und einem weiteren Gebäude bebaut war. Eines der Gebäude stand unter Denkmalschutz. In 2006 begann die Klägerin mit einer umfassenden Neugestaltung des gesamten Grundstücks. Hierzu wurde das bisherige Gebäude nebst seitlichem Anbau, nicht jedoch das denkmalgeschützte Gebäude abgerissen. Auf dem hinteren Bereich des Grundstücks errichtete die Klägerin sodann einen zweiteiligen Baukörper. Der Hauptkörper bestand aus einem fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit einem ausgebauten Dachgeschoss. An dem ...