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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 26 | Postzustellung: Zweifel an Zugangsvermutung bei zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist

Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Zugangsvermutung gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO entfällt, wenn innerhalb der dort genannten Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Post zugestellt wird. Im Streitfall hatte ein privater Postdienstleister die Post planmäßig nicht jeden Werktag beim Adressaten zugestellt. Samstags erfolgte generell keine Auslieferung. Beim Bundesfinanzhof ist die Revision anhängig, so dass vergleichbare Verfahren ruhend gestellt werden können.

Aufgefallen ist uns auch ein schwebender Prozess zu § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO. Nach dieser Vorschrift gilt bekanntlich ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post im Inland übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Ein Steuerbescheid, der das Datum von Freitag trägt, gilt daher am Montag der folgenden Woche als zugegangen. Am Dienstag beginnt dann die einmonatige Frist für einen Einspruch zu laufen. Lediglich wenn der dritte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt,...