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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 24-25 | Realteilung: Beurteilung eigener Anteile als Wirtschaftsgüter ermöglicht steuerneutrale Übertragung

Nach dem FG Hessen sind nicht zur Einziehung erworbene eigene Anteile Wirtschaftsgüter. Diese Qualifizierung als Wirtschaftsgut hat zur Folge, dass Aktien im Rahmen einer Realteilung einer Personengesellschaft auf einen ausscheidenden Gesellschafter steuerneutral übertragen werden können, auch wenn es sich um Aktien an dem ausscheidenden Mitunternehmer, einer AG, handelt und die Aktien bei diesem zu eigenen Anteilen werden.

Auch zur Realteilung haben wir ein anhängiges Verfahren ausgewählt. Das Hessische FG hat nämlich in erster Instanz entschieden, dass nicht zur Einziehung erworbene eigene Anteile steuerliche Wirtschaftsgüter sind. Diese Qualifizierung als Wirtschaftsgut hat zur Folge, dass Aktien – im Rahmen einer Realteilung einer Personengesellschaft auf einen ausscheidenden Gesellschafter – steuerneutral übertragen werden können. Und zwar auch dann, wenn es sich um Aktien an dem ausscheidenden Mitunternehmer, einer AG, handelt und die Aktien bei diesem zu eigenen Anteilen werden.

Im Streitfall hatte das Finanzamt eine Realteilung verneint. Die erhaltenen eigenen Anteile seien keine Wirtschaftsgüter.

Dem widersprach das Finanzgericht aus Kasse...