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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 11 | Alterseinkünfte: Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente

Das für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche Jahr des Rentenbeginns ist nach einem aktuellen BFH-Urteil das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei bleibt es auch dann, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird. Der erstmals für das Jahr, das dem Rentenbeginn folgt, zu ermittelnde steuerfreie Teilbetrag hat für die Folgejahre keine Bindungswirkung.

Auch bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs, das wir Ihnen jetzt vorstellen möchten, haben wir schon über die Entscheidung der Vorinstanz berichtet. Und zwar in unserer April-Ausgabe 2021.

Das Schleswig-Holsteinische FG hatte in Übereinstimmung mit der Auffassung der Finanzverwaltung und der gängigen Meinung in der Fachliteratur entschieden: Das – für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche – Jahr des Rentenbeginns ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei bleibt es auch dann, wenn der bereits früher bestehende Rentenanspruch auf Antrag des Rentenberechtigten hinausgeschoben wird.

Wir können es kurz machen: Der...