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BBK Nr. 4 vom

Hinzuverdienstgrenzen für Rentenbezieher

Jörg Romanowski

Der Arbeitskräftemangel ist in weiten Teilen der Gesellschaft mittlerweile deutlich spürbar. Auch wenn es für viele Betroffene sehr erfreulich war und ist: vor dem Hintergrund des absehbaren Arbeitskräftemangels war es sicher nicht hilfreich, dass der Gesetzgeber vor einigen Jahren den Zugang zur abschlagfreien vorgezogenen Altersrente mit 63 geschaffen hat. Der Beitrag zeigt auf, wie der Gesetzgeber mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz über das Instrument des Hinzuverdienstes nunmehr gegensteuert.

Ob die Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen bei den vorgezogenen Altersrenten oder die starke Anhebung des unschädlichen Hinzuverdienstes bei den Erwerbsminderungsrentnern auch tatsächlich den vom Gesetzgeber gewünschten Effekt haben wird, muss die Zukunft erst noch zeigen.

Natürlich ist der Hemmschuh – arbeiten, obwohl der Hinzuverdienst die eigene Rente kürzt – nun weitestgehend beseitigt. Allerdings sind nur diejenigen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, die auch schon die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das bedeutet, dass Regelaltersrentner, die einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen, weiterhin lohnsteuer...