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BFH Urteil v. - III R 141/86 BStBl 1987 II S. 779

Gesetze: EStG § 33 Abs. 2 Satz 1

Aufwendungen für eine Aussteuer sind grundsätzlich auch bei Nichtgewährung einer Berufsausbildung keine außergewöhnliche Belastung (Änderung der Rechtsprechung)

Leitsatz

Aufwendungen für eine Aussteuer sind grundsätzlich auch dann nicht aus sittlichen Gründen zwangsläufige außergewöhnliche Belastungen für die steuerpflichtigen Eltern, wenn diese ihrer Tochter keine Berufsausbildung gewähren (Änderung der Rechtsprechung).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 779
PAAAA-92424

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