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KSA | Pauschale Schätzung von Werbeumsätzen
Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden.
Nach einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur soll das Unternehmen als sog. Eigenwerber rund 4.200 € Künstlersozialabgaben nachzahlen. Das Gericht hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, da durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung bestünden. Die Berechnung – eine pauschale Schätzung der Werbeumsätze – müsse eine realistische Grundlage haben sowie in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Die DRV habe jedoch unabhängig von der Unternehmensausrichtung und -größe einen pauschalen Jahreswert von 19.000 € Werbeumsätzen für sämtliche Eigenwerber zugrunde gelegt. Wenn das klagend...