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LSG Bremen 22.12.2022 L 2 BA 49/22, NWB 6/2023 S. 379

KSA | Pauschale Schätzung von Werbeumsätzen

Künstlersozialabgaben dürfen nicht auf Grundlage einer undifferenzierten Schätzung erhoben werden.

Anmerkung:

Nach einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei einer kleinen Schokoladenmanufaktur soll das Unternehmen als sog. Eigenwerber rund 4.200 € Künstlersozialabgaben nachzahlen. Das Gericht hat im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, da durchgreifende Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung bestünden. Die Berechnung – eine pauschale Schätzung der Werbeumsätze – müsse eine realistische Grundlage haben sowie in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Die DRV habe jedoch unabhängig von der Unternehmensausrichtung und -größe einen pauschalen Jahreswert von 19.000 € Werbeumsätzen für sämtliche Eigenwerber zugrunde gelegt. Wenn das klagend...