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BFH Urteil v. - VI R 208/83 BStBl 1987 II S. 77

Gesetze: EStG 1980 § 42 Abs. 2

Rechtswirksamer Lohnsteuer-Jahresausgleichsantrag erfordert auch eigenhändige Unterschrift innerhalb der Ausschlußfrist

Leitsatz

Ein rechtswirksamer Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich setzt nicht nur voraus, daß er beim FA innerhalb der Ausschlußfrist des § 42 Abs. 2 Satz 3 EStG 1980 (bis zum 30. September des dem Ausgleichsjahr folgenden Kalenderjahres) auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck eingeht. Er muß auch bis dahin vom Arbeitnehmer nach § 42 Abs. 2 Satz 4 EStG 1980 eigenhändig unterschrieben sein.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:







Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 77
VAAAA-92422

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