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BFH Urteil v. - IV R 150/84 BStBl 1987 II S. 670

Gesetze: EStG 1979 § 6c Abs. 1 Nrn. 1 und 2 i. V. m. § 6b

Abzug nach § 6c EStG bei Veräußerung von aufstehendem Holz und dazugehörigem Grund und Boden an zwei verschiedene Erwerber

Leitsatz

Die Bildung einer als Abzug zu behandelnden Rücklage nach §§ 6c Abs. 1 Nr. 2, 6b EStG 1979 ist auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige aufstehendes Holz und den dazugehörigen Grund und Boden in engem sachlichen (wirtschaftlichen) und zeitlichen Zusammenhang an zwei verschiedene Erwerber veräußert und wenn die Veräußerung auf einem einheitlichen Veräußerungsentschluß beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 670
MAAAA-92396

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