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BFH Urteil v. - X R 38/81 BStBl 1987 II S. 645

Gesetze: BerlinFG §§ 6, 8

1. Ursprungsbescheinigung durch Finanzbehörden nachprüfbar 2. Zum Begriff der ,,nur geringfügigen'' Behandlung eines Gegenstandes

Leitsatz

1. Die Ursprungsbescheinigung gemäß § 8 BerlinFG enthält nicht nur die Feststellung tatsächlicher Vorgänge, sondern auch rechtliche Wertungen. Sie unterliegt jedenfalls in rechtlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Finanzbehörden.

2. Zum Begriff der ,,nur geringfügigen'' Behandlung eines Gegenstandes im BerlinFG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 645
XAAAA-92388

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