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BFH 30.11.2022 VIII R 27/19, Kommentierte Nachricht BBK 4/2023 S. 152

Steuerrecht | BFH bejaht Kriterium „Zahlung“ bei der Abgeltungsteuer auch bei einer Aufrechnung

Die Nichtanwendung des Abgeltungsteuersatzes bei sog. Substanzgewinnen, d. h. wenn die Anschaffungskosten niedriger sind als der Rückzahlungsbetrag, kommt u. a. dann zum Tragen, wenn die zu mindestens 10 % beteiligten Anteilseigner eine Zahlung erhalten (§ 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG). Der BFH hat nun entschieden, dass als „Zahlung“ auch die Aufrechnung gilt.

Der [i]Erwerb einer Forderung gegen eine GmbH für 1 € Kläger war zu 50 % an einer GmbH beteiligt. Er hatte eine Forderung an diese Gesellschaft zum symbolischen Kaufpreis von 1 € erworben. Im Wege der Aufrechnung erlosch im Jahr 2013 der Nennwert des gewährten Darlehens i. H. von ca. 80.000 €, da mit einer gegenüber dem Kläger in gleicher Höhe bestehenden Forderung der GmbH aufgerechnet wurde. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG sind solche Substanzgewinne aus der Veräußer...