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ZFA Nr. 2 vom Seite 19

Füllungen richtig abrechnen

Katja Grund

In den letzten Ausgaben dieser Zeitschrift haben wir viel über die Prophylaxe bei Kindern und bei Erwachsenen erfahren. Auch über die Patientenbegleitung bei der Kariestherapie haben wir einiges gelernt. Aber wie werden die Füllungen abgerechnet, wenn der Patient schon Karies hat? Wann darf ich Mehrkosten berechnen? Kann ich alle Materialien und Füllungen über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen?

Füllungen nach BEMA abrechnen

Füllungen können nach dem BEMA nur dann abgerechnet werden, wenn sie „ausreichend“ „wirtschaftlich“ und „zweckmäßig“ sind. Diese Grundsätze sind im Sozialgesetzbuch V (SGB V) festgehalten.

Bei der konservierenden Behandlung soll jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, möglichst auch erhalten werden. Die Behandlung erfolgt so, dass die Kavitäten schonend präpariert werden, die Karies vollständig entfernt wird und bei Bedarf notwendige Maßnahmen zum Schutz der Pulpa durchgeführt werden. Die Form und Funktion der Zähne soll wiederhergestellt und die Füllungsoberflächen sollen geglättet werden.

Nach den Richtlinien dürfen nur anerkannte und erprobte Füllungsmaterialien nach deren Indikation verwendet werden. Die Richtlinien entsprechen einer plastische...

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