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ZFA Nr. 2 vom Seite 1

Editorial

Christina Meinke | Redaktion | c.meinke@kiehl.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

viele der Patientinnen und Patienten, die täglich zu Ihnen in die Praxis kommen, erhalten eine Füllung. Wenn ein Patient gesetzlich versichert ist, müssen bei der anschließenden Abrechnung einige Besonderheiten berücksichtigt werden: Welche Füllungsart wird nach dem BEMA abgerechnet, wann muss die GOZ zugrunde gelegt werden? Können alle verwendeten Materialien über den BEMA abgerechnet werden und worauf muss man achten, wenn die Füllung bei einem Kind oder bei einer Schwangeren gelegt wird? Auf S. 19 erfahren Sie alles Wichtige zur Abrechnung von Füllungen.

Im Jahr 2019 hat der Europäische Gerichtshof gefordert, dass alle Arbeitgebenden in der Europäischen Union verpflichtet sind, ein objektives System einzuführen, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmenden gemessen werden kann. Drei Jahre später hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass in Deutschland dafür keine neue Regelung notwendig ist, denn das Arbeitsschutzgesetz gibt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung seit Langem vor. Aber was bedeutet das für den Arbeitsalltag? Welche Gesetze regeln die tägliche Arbeitszeit und welche Formen der Arbeitszeiterfassung gibt es? Die Antworten auf diese Fragen finden ...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten