Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Maßnahmen des Staates zur Inflationsbekämpfung
Die Inflation ist unser täglicher Begleiter geworden. Sie hat sich nicht nur bei uns in Deutschland eingenistet, sondern auch in der EU sowie in anderen westlichen Industrienationen. Hauptpreistreiber sind die Energiekosten, insbesondere das Erdgas. Privathaushalte und Unternehmen spüren das gleichermaßen. Der Sozialstaat muss den Bürgern und den Betrieben mit wirkungsvollen Entlastungspaketen unter die Arme greifen, um Überschuldungen und Insolvenzen zu vermeiden. Dabei helfen die Instrumente der Fiskalpolitik.
Wirtschaftspolitische Themen gehören zu verschiedenen Lernfeldern des Rahmenlehrplans und werden im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Was ist unter Inflation zu verstehen?
Inflation ist ein über mehrere Perioden anhaltender Anstieg des Preisniveaus. Kennzeichnend für eine Inflation sind Preissteigerungen in grundsätzlich allen Güterkategorien und ein daraus folgender allgemeiner Kaufkraftverlust des Geldes. Preisveränderungen bei lediglich einzelnen Gütern bedeuten dagegen keine Inflation. Zur Messung der Inflation werden ausgewählte Preisindizes herangezogen. Unter ihnen ist der Verbraucherpreisindex (früher: Preisindex für die Lebenshaltung) der bekannteste.