Wirtschaft(swissen) auf den Punkt gebracht - Band 2
1. Aufl. 2019
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3. Unternehmensformen
3.1 Berufliche Selbstständigkeit, Unternehmer, Kaufmann
Natürliche Personen treten im Rechtsverkehr in unterschiedlichen „Rollen“ auf. Ein Unterscheidungskriterium ist dabei, ob eine Rechtshandlung als Privatperson oder als Unternehmer ausgeführt wird.
Handeln natürliche Personen als „Privatpersonen“, werden sie juristisch als Verbraucher bezeichnet. Unternehmer hingegen sind natürliche oder juristische Personen (aber auch rechtsfähige Personengesellschaften), die Rechtsgeschäfte für gewerbliche oder selbstständige berufliche Zwecke abschließen. Vereinfachend kann man also sagen, dass jeder beruflich Selbstständige Unternehmer ist. Die Unterscheidung zwischen Verbraucher und Unternehmer spielt vor allem im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Rolle. So haben beispielsweise Verbraucher bei Kaufverträgen andere Rechte als Unternehmer. In diesem Zusammenhang kommt der „beruflichen Selbstständigkeit“ eine wichtige Bedeutung zu.
Berufliche Selbstständigkeit: Einkommenserwerb in Unabhängigkeit von einem Arbeitgeber (Auswirkung auf Arbeits-, das Sozialversicherungs- und Steuerrecht). Einfach ausgedrückt: Führt eine natürliche Person eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber au...