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Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln durch Umstrukturierungen
Nachdem bereits einige Entscheidungen des BFH zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen im Rahmen der betrieblichen Erbschaftsteuer nach Umstrukturierung vorliegen, hat die Finanzverwaltung nun umfangreich Stellung zur Entstehung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln durch Umstrukturierungen bezogen, das grundsätzlich keine erbschaft-/schenkungsteuerliche Begünstigung erfährt (s. oberste Finanzbehörden der Länder, gleich lautende Erlasse v. , BStBl 2022 I S. 1517).
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Entstehen von jungem Verwaltungsvermögen durch Umwandlungsvorgänge
[i]Betriebsbezogene SichtweiseFür die Beurteilung, ob bei Umstrukturierungen bzw. Umwandlungen innerhalb von zwei Jahren vor dem Steuerentstehungszeitpunkt dem einzelnen Betrieb junges Verwaltungsvermögen zugeführt wurde, ist eine betriebsbezogene Sichtweise erforderlich, die weder an eine rein zivilrechtliche noch an eine rein ertragsteuerliche Betrachtung anknüpft. Entscheidend ist allein, ob sich die Betriebszuordnung ändert.
Aus Verwaltungsvermögen kann so junges Verwaltungsvermögen werden
in Verschmelzungsvorgängen (Auf-, Abwärts-, Seitwärtsverschmelzungen),
in Auf-, Abspaltungen und Ausglieder...