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NWB Nr. 6 vom Seite 381

Abrechnung der Gas- und Wärmelieferungen nach dem 30.9.2022

Fritz Schmidt

[i] Schmidt, NWB 48/2022 S. 3364Bereits in NWB 48/2022 wurde in Panorama darüber informiert, dass die Versorgungsunternehmen bei der Abrechnung der Gas- und Fernwärmelieferungen nach dem nach dem Zeitscheibenmodell vorgehen (s. Schmidt, NWB 48/2022 S. 3364). Hierbei wird den Kunden in Durchbrechung des grundsätzlich anzuwendenden Stichtagsprinzips des UStG zu ihrem Nachteil die Umsatzsteuersatzsenkung nicht für den ganzen Leistungszeitraum, sondern nur für die Zeit nach dem gewährt. Die Versorger argumentieren, dass sie nach § 12 Abs. 2 GVV zur Abrechnung nach dem Stichtagsprinzip berechtigt seien, sie also ein Wahlrecht hätten, welches Abrechnungsmodell sie wählen.

[i]Ziel der GVV: Verbraucher sollen die günstigere Abrechnung erhaltenDie GVV sind vom Verordnungsgeber festgelegte Allgemeine Geschäftsbedingungen für Versorger und es ist tatsächlich so, dass in § 12 Abs. 2 GVV die Abrechnung nach dem Zeitscheibenmodell vorgesehen ist. Doch muss man diese Regelung unter dem Aspekt betrachten, dass es bis zum Jahr 2020 nie zu Senkungen des Umsatzsteuersatzes gekommen ist, sondern immer nur zu Erhöhungen. Die Regelung des § 12 Abs. 2 GVV verpflichtet die Versorger im Falle einer Umsatzsteuersatzerhöhung dazu, das für den...