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WP Praxis 3/2023 S. 95

IDW | Auslagerung von Teilen des Bestätigungsvermerks

Im Bestätigungsvermerk ist die Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung in Abgrenzung zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Aufstellung des Prüfungsgegenstandes zu beschreiben. Nach Auffassung des IDW kann diese Beschreibung auch auf die Internetseite des IDW ausgelagert werden. Dann ist jedoch im Bestätigungsvermerk anstelle der Beschreibung der Abschlussprüferverantwortung zwingend der konkrete Pfad der Internetseite anzugeben, unter dem diese Beschreibung abgerufen werden kann. Zur Berücksichtigung der GoA des IDW unter Einschluss der ISA (DE) in der Beschreibung der Abschlussprüferverantwortung hat das IDW nun neue Webseiten eingerichtet. Die jeweiligen Pfade sind im genannten Auslagerungsfall nun im Bestätigungsvermerk entsprechend aktuali...