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NWB 5/2023 S. 309

Arbeitsschutz | SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO wird vorzeitig aufgehoben

Das Bundeskabinett hat das vorzeitige Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum beschlossen (vgl. VO zur Aufhebung der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO v. , BGBl 2023 I Nr. 26). Die Zahl der Neuerkrankungen falle stark, so dass bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nicht mehr nötig seien, heißt es in der Mitteilung. In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte aber künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.