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BFH 25.10.2022 VIII R 1/19, StuB 3/2023 S. 147

Einkommensteuer | Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

(1) Der Anspruch auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens i. S. des § 37 Abs. 5 KStG ist eine sonstige Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. (2) Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG zu besteuern und nicht in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen. (3) Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer Forderung mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten sind aufzuteilen und anteilig in dem Veranlagungszeitraum abziehbar, in dem die jeweils fällige Teilrückzahlung zufließt (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG; Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 EStG; § 37 Abs. 5, Abs. 7 KStG).

Praxishinweise

(1) § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG erfasst sonstige Kapitalforderungen jeder Art i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Voraussetzung hierfür ist nach dem gesetzlichen Tatbestand, dass ...BStBl 2016 II S. 342