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Einkommensteuer | Keine Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund eines Tarifvertrags
(1) Tarifvertragliche Zuschüsse einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft sind nicht gem. § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG steuerfrei. (2) Die Vorschrift des § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG verletzt insoweit nicht den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Bezug: § 3 Nr. 1 Buchst. d, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 14 MuSchG a. F.).
Nach § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG sind insbesondere das Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem MuSchG steuerfrei. Die Klägerin im Urteilsfall erhielt die streitigen Leistungen nicht aufgrund des im Streitjahr 2014 gültigen Mutterschutzgesetzes, sondern aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen. § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG ist weder unmittelbar noch analog auf die streitigen tarifvertraglichen Zuschüsse einer Rundfunkanstalt anwendbar, so der BFH. Es ist aus Sicht des BFH auch nicht verfassun...