Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
Eine Anwartschaft auf den Bezug von Geschäftsanteilen an einer GmbH (§ 17 Abs. 1 Satz 3 EStG) im Rahmen einer Kapitalerhöhung liegt erst dann vor, wenn das Bezugsrecht selbständig übertragbar ist. Dies setzt voraus, dass die Kapitalerhöhung durch die Gesellschafterversammlung beschlossen bzw. der entsprechende Beschluss in das Handelsregister eingetragen worden ist (Bezug: § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, § 17 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 3 EStG; § 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 39 AO; § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG).
(1) Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre wesentlich (im Streitjahr 2001: zu mindestens 10 %) unmittelbar oder mittelbar beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 4 EStG); dabei steht die verdeckte Einlage von Anteilen an eine...BStBl 2006 II S. 12BStBl 2011 II S. 799