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BFH Urteil v. - VIII R 243/83 BStBl 1987 II S. 284

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 1

Neue Tatsachen nach Außenprüfung trotz Verwertungsverbots zu berücksichtigen, wenn zeitraumübergreifender Gesamtkomplex zu beurteilen ist (hier: gewerblicher Grundstückshandel)

Leitsatz

Tatsachen, die anläßlich einer Außenprüfung für einen Zeitraum bekanntwerden, für den ein Verwertungsverbot besteht (hier 1971/72), können dennoch in Änderungsbescheiden gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 für 1971/72 berücksichtigt werden, wenn ohne sie die Steuerpflicht für einen zeitraumübergreifenden Gesamtkomplex (hier gewerblicher Grundstückshandel 1967 bis 1978) nicht begründet werden könnte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 284
EAAAA-92312

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