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Wirtschaftsprüfung | Prüfungssaison 2022/23: Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE (IDW)
Bei den laufenden Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. des § 316a Satz 2 HGB (sog. PIE) sind die neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (neue GoA) erstmals verpflichtend anzuwenden. Das IDW erläutert, welche Prüfungsgrundsätze für die Prüfung von PIE und Non-PIE, vor allem für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2022, gelten.
Hintergrund: Der HFA hat die verpflichtende Erstanwendung der neuen GoA im Mai 2022 für Non-PIE-Unternehmen um ein Jahr verschoben. Verpflichtend anzuwenden sind die neuen GoA im Non-PIE-Bereich daher erst für kalenderjahrgleiche Geschäftsjahre 2023 - also für Zeiträume, die am oder nach dem beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem enden.
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