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BFH Urteil v. - IV R 228/83 BStBl 1987 II S. 25

Gesetze: EStG § 24 Nr. 1a

Für Fall der Kündigung in Architektenvertrag vereinbarte Vergütung ist keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 EStG

Leitsatz

Haben ein Architekt und sein Auftraggeber vertraglich vereinbart, daß jeder Vertragspartner aus wichtigem Grund kündigen könne und in diesem Fall der Architekt die vereinbarte Vergütung nur nach Abzug ersparter Aufwendungen erhalte, ist der zur Auszahlung kommende Honorarteil keine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1987 II Seite 25
FAAAA-92303

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