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Verfahrensrecht | Finanzämter in Niedersachsen versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide (LfSt)
Ende Januar 2023 wird die niedersächsische Steuerverwaltung damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab die Verzinsung (§§ 233a, 238 AO) von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 % p. a. neu zu berechnen. Hierfür werden die niedersächsischen Finanzämter rund 1 Million Zinsbescheide versenden. Hierauf weist das Landesamt für Steuern Niedersachsen hin.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz von 6 % p. a. für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Dies hat der Gesetzgeber getan und die Höhe der Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen rückwirkend ab auf 1,8 % p. a. festgelegt.
Steuerzahler, die in n...