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Prozess | Für die Fristwahrung gilt der Gerichtsort
Für die Einhaltung einer gerichtlichen Frist kommt es auf den Ort des Gerichtsstands an.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte der in Berlin wohnhafte Kläger gegen ein Urteil des SG Berlin Berufung vor dem LSG Berlin-Brandenburg in Potsdam eingelegt, ohne diese zunächst und trotz wiederholter Erinnerung durch das Gericht zu begründen. Schließlich forderte das Gericht den Kläger auf, das Verfahren innerhalb von drei Monaten zu betreiben, anderenfalls gelte die Berufung als zurückgenommen. Das entsprechende Schreiben wurde dem Kläger am zugestellt. Drei Monate und einen Tag später ging die Berufungsbegründung bei Gericht ein. Der 8.3. ist seit dem Jahr 2019 als Frauentag ein gesetzlicher Feiertag in Berlin, nicht aber in Brandenburg. Für das LSG Potsdam ist die Regelu...