NWB-EV Nr. 2 vom Seite 33

Weitsicht – bei der Nachfolgeplanung und in Krisenzeiten

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Die Planung der Nachfolge ist ein komplexer Vorgang, bei dem viele Interessen in Einklang gebracht werden wollen. Ist dann noch ein (Familien-)Unternehmen vorhanden, heißt es besonders vorausschauend zu handeln. Schließlich ist die Nachfolge ein wesentlicher Faktor, damit Familienunternehmen über Generationen hinweg erfolgreich sein können. Eine Nachfolgeregelung beginnt dabei bekanntlich nicht erst mit Tag X. Sie ist ein fortwährender Prozess, der eines durchdachten Konzeptes bedarf. Die ganzheitliche Begleitung eines Führungswechsels muss strategische, persönliche, steuerliche und rechtliche Voraussetzungen in den Blick nehmen, so Katrin von Quistorp in ihrem Beitrag ab der .

Die Nachfolgeplanung zielt dabei auf die langfristige Weitergabe des Vermögens. Familien und Familienunternehmer müssen sich die Frage stellen: Soll die gesetzliche Erbfolge gelten oder regeln sie den Nachlass zu Lebzeiten gezielt, um beispielsweise den Zusammenhalt des Familienvermögens sicherzustellen? Wer kann und möchte die Nachfolge im Familienunternehmen antreten? Dabei scheitern die meisten Nachfolgen an mangelnder Kommunikation und Transparenz. Die Begleitung eines Führungswechsels muss daher vor allem die menschlich-psychologischen Faktoren berücksichtigen.

Bei der Frage nach der Wahl einer geeigneten Nachfolgerin oder eines geeigneten Nachfolgers helfen klar definierte Kriterien für das Anforderungsprofil, damit Kompetenz – nicht Herkunft – entscheidet. Ein klarer Entwicklungs- und Zeitplan strukturiert die Phase des Übergangs.

Die Bedeutung einer durchdachten Steuergestaltung darf dabei keinesfalls unterschätzt werden – gerade angesichts der Neuordnung der Verschonungsregelungen infolge der Reform des Erbschaftsteuergesetzes von 2016. Auch rechtliche Fragen beeinflussen die Nachfolge stark. Ein Erbvertrag hat die höchste Bindungskraft und sichert Nachfolgern die verlässlichste Rechtsposition. Es gilt also vieles zu bedenken – und frühzeitig Weitsicht zu beweisen, um Regelungen zu finden, die Bestand haben.

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Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 2/2023 Seite 33
OAAAJ-31824