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StuB Nr. 3 vom Seite 125

Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten bei der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie

Gesetzliche Anforderungen und praxisbezogene Gestaltungsüberlegungen

StB Manuel Roters, M.A.

Mit der Einführung einer Steuerbefreiung für die Inflationsausgleichsprämie wurden Arbeitgeber ermutigt, ihre Mitarbeiter in Krisenzeiten finanziell zu unterstützen. Unter Berücksichtigung des arbeitgeberseitigen Interesses, die Kosten für die Zuwendung einer Prämienzahlung so gering wie möglich zu halten, ergibt sich zunehmend die Frage nach optimierenden Gestaltungsansätzen. Auf die Möglichkeit von gestalterischen Maßnahmen und den zu beachtenden Fallstricken wird im Beitrag näher eingegangen.

Seifert, Die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie, StuB 20/2022 S. 777, NWB DAAAJ-24341

Kernaussagen
  • Bis zum können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Inflationsausgleichsprämien als zusätzliche Sonderleistungen zuwenden.

  • Bei Überlegungen zu der Inflationsausgleichsprämie stellt insbesondere das Zusätzlichkeitskriterium des § 3 Nr. 11c EStG einen beachtenswerten Fallstrick dar.

  • Trotz der engen Auslegung der für die Steuerbefreiung notwendigen Anforderungen ergeben sich für Arbeitgeber verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie ihre Kosten für die Inflationsausgleichsprämie so gering wie möglich halten können.

I. Vorbemerkungen

[i]Jahn, Die Inflationsausgleichsprämie, NWB 46/2022 S. 3216, NWB SAAAJ-26290 Die Auswirkungen von gesamtwirtschaftlichen Krisen, wie der Corona-Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und der steigenden Inflation, führen auch bei Arbeitnehmern zu finanziellen Einbußen. Um das Risiko der Entstehung von finanziellen Schwierigkeiten bei den Arbeitnehmern einzudämmen und die krisenbedingten Kaufkrafteinbußen abzumildern, greift der Gesetzgeber zunehmend auf Lohnsteuervergünstigungen zurück, welche Arbeitgeber animieren sollen, ihre Mitarbeiter finanziell zu unterstützen. Zwar soll die Zuwendung von arbeitgeberindizierten Entlastungsmaßnahmen möglichst unbürokratisch möglich sein, dennoch bietet die Auszahlung an die Arbeitnehmer einige beachtenswerte Fallstricke, die es zu vermeiden gilt.