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IWB 2/2023 S. 44

BMF | Stand der deutschen DBA zum Januar 2023

[i]BMF, Schreiben v. 18.1.2023 - IV B 2 - S 1301/21/10048 :002 unter https://go.nwb.de/05khuMit Schreiben v.  hat das BMF eine Übersicht mit dem Stand der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen, anderer Abkommen sowie der Abkommensverhandlungen mit deutscher Beteiligung zum  veröffentlicht. Danach werden durch die MLI-Absprachen nun schrittweise in die betroffenen DBA umgesetzt. Es sollen einzelne DBA rückwirkend in Kraft treten. Um Nachteile in diesen Fällen für Steuerpflichtige zu vermeiden, sollen Steuerfestsetzungen ggf. vorläufig erfolgen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger...