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Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob aus dem Erwerb von zwei Luxusfahrzeugen ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann, wenn diese Fahrzeuge nicht genutzt werden, sondern mit Gewinn später veräußert werden sollen.
I. Leitsatz (amtlich)
Der Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines PKW steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.
II. Sachverhalt
Die geschäftsführende Komplementär-GmbH der A GmbH & Co. KG erhielt eine Haftungsvergütung von 2.500 € im Jahr und verzichtete auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH sowie alleiniger Kommanditist der A GmbH & Co. KG ist die Einzelperson GF.
Im Streitjahr 2015 erwarb die GmbH ein Fahrzeug zu einem Kaufpreis i. H. von 319.327,73 € zzgl. 60.672,27 € Umsatzsteuer und ein weiteres Fahrzeug zu einem Kaufpreis i. H. von 125.966,38 € zzgl. 23.933,62 € Umsatzsteuer. Beide Fahrzeuge wurden verschlossen, abgedeckt und nicht zugelassen in einer Halle abgestellt.
Die GmbH machte die Vorsteue...