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BFH  - XI R 33/22 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 2 Abs 2 Nr 2, EGRL 112/2006 Art 11, UStAE Abschn 2.8

Rechtsfrage

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft - Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung einer Bank in ihren alleinigen Gesellschafter

Können Umstände, die eine faktische Einflussmöglichkeit auf die laufende Geschäftsführung und das Geschäftsleitungsgremium gewähren, geeignet sein, eine organisatorische Eingliederung zu bewirken?

Muss eine Personenidentität in den Leitungsgremien von Organträger und Organgesellschaft bestehen oder ein Beherrschungsvertrag vorliegen, um eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft zu begründen?

Liegt ein Verstoß gegen Art. 3 GG im Hinblick auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche vor?

Das Verfahren XI R 16/19 ruhte durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des EuGH in den dortigen Verfahren C-141/20 und C-269/20. Das Verfahren wurde unter dem jetzigen Aktenzeichen XI R 33/22 wieder aufgenommen.

Aktiengesellschaft; Bank; Organisatorische Eingliederung; Organschaft

Fundstelle(n):
NAAAJ-31619

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