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Steuerberater, beratende Betriebswirte und das neue Recht der interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften
Ein Blick auf bisher kaum genutzte Gestaltungsspielräume für Sozietäten
Mit der Berufsrechtsreform (BGBl 2021 I S. 2363) wurden zum die [i]Günther/Willerscheid, NWB 34/2021 S. 2541Möglichkeiten von Steuerberatern, sich mit Angehörigen anderer Berufe zusammenzuschließen, spürbar erweitert. Berufsausübungsgesellschaften sind nun mit allen Angehörigen eines freien Berufs zulässig. Obwohl das in vielen Konstellationen augenscheinlich Sinn ergibt, finden sich in der Praxis bislang nur wenige Anwendungsfälle. Das liegt zum einen an einer gewissen Zurückhaltung gegenüber dem Neuen, zum anderen aber an einer bislang oft restriktiven Haltung der Kammern. Die Autoren geben einen ersten Erfahrungsbericht aus der Praxis und legen dar, warum die Argumente der Steuerberaterkammer, die diese gegen bestimmte Zusammenschlüsse vortragen, nicht überzeugen. Das gilt auch und gerade für den (voraussichtlichen) Hauptanwendungsfall: den Zusammenschluss von Steuerberatern mit beratenden Betriebswirten.
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I. Rechtslage und Praxis seit der Berufsrechtsreform
[i]Erweiterung des zulässigen Gesellschafterkreises für AusübungsgesellschaftenAm hat sich der berufsrechtlich zulässige Gesellschafterkreis für Berufsausübungsgesellschaften deutlich erweitert. Seither kann eine steuerberatende Berufsausübungsgesellsc...