Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon - Stand: 12.06.2024

Inflationsausgleichsprämie

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

Neu im Juni

Inflationsausgleichsprämie als Arbeitseinkommen pfändbar

Die vom Arbeitgeber in der Zeit vom bis zum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Leistungen (sowohl Barzuschüsse als auch Sachbezüge) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise sind als sog. Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3000 € steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei der vom Arbeitgeber gezahlten Inflationsausgleichsprämie um Arbeitseinkommen handelt, das in den Grenzen der Zivilprozessordnung für Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Dieser Pfändbarkeit der Prämie stehe keine Zweckbindung entgegen. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, reiche nicht aus. Außerdem handele es sich nicht um eine unpfändbare Erschwerniszulage oder Aufwandsentschädigung.

()

Neues auf einen Blick:

Die vom Arbeitgeber in der Zeit vom bis zum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährten Leistungen (sowohl Barzuschüsse als auch Sachbezüge) zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise sind insgesamt bis zu einem Höchstbetrag von 30...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen