Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen der Vermögensteuer in Spanien
.
I. Hintergrund
Die in Spanien verankerte Vermögensteuer wird bei Steuerresidenten auf das Weltvermögen erhoben. Nichtresidenten, d. h. nicht unbeschränkt Steuerpflichtige, können ebenfalls der Vermögensteuer unterliegen, sofern sie direkt über Vermögenswerte verfügen, die in Spanien belegen sind. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an spanischen Gesellschaften oder in Spanien belegener Grundbesitz. Der Vermögensteuersatz beträgt zwischen 0–3,5 % (ab einem Vermögen von mehr als 10 Mio. €).
II. Bisheriger Vermögensteuerschutz über ausländische Gesellschaften
In der Vergangenheit wurden Immobilieninvestitionen daher häufig über ausländische Gesellschaften strukturiert, da diese Anteile nicht der beschränkten Vermögensteuer unterlagen. Zwar vertrat die spanische Finanzverwaltung die Ansicht, dass auch indirektes Immobilieneigentum der spanischen Vermögensteuer unterworfen werden konnte, wenn das Vermögen der betreffenden Gesellschaft (z. B. einer spanische S.C. oder S.L., einer deutsche GmbH, KG oder vergleichbaren Rechtsformen) aus spanischem Grundbesitz bestand. Sie stützte ihre Ansicht – im Verhältni...